Gewerblich, öffentlich, privat.
Wo gilt die Trinkwasserverordnung?

 

Einführung

Bei der Behandlung von Trinkwasser zur Desinfektion sind nur wenige Wirkstoffe zugelassen. Hersteller nicht zugelassener Wirkstoffe argumentieren, dass die Trinkwasserverordnung nur für den gewerblichen und den öffentlichen Bereich „zuständig“ sei, nicht für den privaten Gebrauch von Trinkwasser. Daher würden Camper, Bootsfahrer und Partikuliere nicht unter die Vorschriften der Trinkwasserverordnung fallen, sondern dürfen auch nicht zugelassenen Wirkstoffe verwenden.

Gewerblich, öffentlich, privat

Was unterscheidet den gewerblichen, vom öffentlichen und dem privaten Gebrauch?

Gewerblich ist ein Gebrauch dann, wenn damit Geld verdient wird. Im Falle des Trinkwassers sind die Wasserversorger gewerblich tätig, da sie das Trinkwasser herstellen und an den Verbraucher verkaufen.

Öffentliche Anwendung ist die unentgeltliche Bereitstellung von Trinkwasser an Dritte. Dies ist z.B. das Badewasser in Badeanstalten oder Wasser in öffentlichen Toiletten oder Gaststätten. Dieses Wasser wird nicht literweise bezahlt, sondern indirekt durch die Nutzung der Einrichtung.

Privater Gebrauch ist die Verwendung innerhalb der Familie. Von dem Begriff der Familie als sogenannte Kernfamilie, also Vater, Mutter und gemeinsame leibliche Kinder ist man heutzutage abgewichen, da die moderne Familie eine Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliche Ehe sein kann, bzw. nahe Verwandte (z.B. Großeltern) mit in häuslicher Gemeinschaft leben. Für Juristen ist eher die Frage von Belang, ob jemand ein „Angehöriger“ einer anderen Person ist. So sind beispielsweise Familien Gemeinschaften von Erbberechtigten oder die Gesamtmenge derjenigen Angehörigen, die berechtigt sind, vor Gericht die Aussage zu verweigern.

Auf alle Fälle ist die Abgabe von Trinkwasser an Personen außerhalb der „Familie“ eine Abgabe an Dritte, also öffentlicher Gebrauch, denn die Abgabe an Dritte gilt als „in Verkehr bringen“ und ist in verschiedenen Gesetzen klar definiert [1],[2],[3]:

„Inverkehrbringen” ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung.

 

Europäische Richtlinien, europäische Verordnungen

Die Hersteller nicht zugelassener Wirkstoffe argumentieren mit einem bestimmten Paragraphen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie. Die Bedeutung Europäischer Richtlinien und Verordnungen für die deutsche Rechtsprechung erscheint auf den ersten Blick verwirrend, da z.B. der Begriff „Verordnung“ in Europa eine andere Bedeutung hat als in Deutschland. Daher hier die Definition der Begriffe auf der offiziellen Webseite der europäischen Union[4].

Verordnung (Regulation)

Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.

Richtlinie (Directive)

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

Die Europäische Verordnung ist also automatisch und im vollen Umfang Gesetz in den einzelnen Mitgliedstaaten und darf nicht verändert werden (Biozidverordnung).

Eine Europäische Richtlinie muss in Länderrecht umgesetzt werden, kann und darf aber „angepasst“ werden, solange die Ziele erreicht werden.

 

 

Muss privates Trinkwasser
der Trinkwasserverordnung genügen?

Der Satz, mit dem Hersteller nicht zugelassener Wirkstoffe argumentieren steht in der Europäische Trinkwasserrichtlinie [5]:

(27) Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gestattet, die Verwendung von Biozidprodukten bei der Versorgung der Öffentlichkeit mit Trinkwasser zu beschränken oder zu verbieten, auch für individuelle Versorgungsanlagen.

An dieser Stelle sei offensichtlich nur „erlaubt“, den Einsatz von Bioziden ausschließlich in öffentlichen Versorgungseinrichtungen zu beschränken. Dabei wird aber übersehen, dass in diesem Paragrafen auch „erlaubt“ wird, Beschränkungen für individuelle Versorgungsanlagen, also private, auszusprechen.

Ein weiteres Argument Hersteller nicht zugelassener Wirkstoffe findet sich in dieser Aussage:

Artikel 3, Ausnahmen für die Anforderungen der Richtlinie nicht gelten:

b) Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einer individuellen Versorgungsanlage stammt, aus der im Durchschnitt weniger als 10 m3 pro Tag entnommen oder mit der weniger als 50 Personen versorgt werden, sofern die Wasserbereitstellung nicht im Rahmen einer gewerb-lichen oder einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt.

Diese Aussage wird argumentativ genutzt, die private Nutzung von Trinkwasser außerhalb der Anforderungen der Richtlinie zu stellen, denn Camper, Skipper und Partikuliere benötigen weniger als 10 m3 pro Tag, bzw. bedienen weniger als 50 Personen.

Wie wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie in die Deutsche Trinkwasserverordnung umgesetzt, besonders bezüglich der privaten Nutzung?

Die deutsche Trinkwasserverordnung sagt eindeutig im §3, Begriffsbestimmungen:

Im Sinne dieser Verordnung

  1. ist „Trinkwasser“ für jeden Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport-Fahrzeugen oder verschlossenen Behältnissen bestimmt ist,
    1. alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:
      1. Körperpflege und -reinigung,
      2. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
      3. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
  2. sind „Wasserversorgungsanlagen“
  3. Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung);

Damit sind private Anwendungen aus einem 100 Liter Tank gemeint. Zur Wasserversorgungsanlage gehören der mobile Tank und die Rohr-leitungen.

 

Zwischenfazit

Die umständliche Argumentationskette mit europäischem Recht zerfällt an der eindeutigen Aussage der Deutschen Trinkwasserverordnung, wonach auch Wasser aus mobilen Kleinanlagen mit Entnahmemengen von weniger als 10 m3pro Tag der Trinkwasserverordnung unterliegen.

 

Trinkwasser als Lebensmittel

Hersteller unzulässiger Desinfektionsmittel argumentieren gerne, dass man Trinkwasser nicht desinfizieren möchte und damit der Trinkwasser-verordnung unterliege, sondern dass Trinkwasser als Lebensmittel gilt und man es als Lebensmittel konservieren möchte.

Damit greift die Europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe [6]. Auf Grund derer eine Liste mit sogenannten E-Nummern geführt wird, die die zulässigen Lebensmittelzusatzstoffe beinhaltet.

Die aktuelle Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe [7] beinhaltet kein Konservierungsmittel für Trinkwasser. Im Gegenteil, für die „Konservierung“ von Trinkwasser wird auf die Europäische Trinkwasserrichtlinie verwiesen.

 

Fazit

Auch als Lebensmittel unterliegt Trinkwasser vollumfänglich der Deutschen Trinkwasserverordnung. Und das gewerblich, öffentlich und privat.

 

 


[1] https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-unter-dem-begriff-inverkehrbringen-im

[2] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0178:20080325:de:PDF

[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32006R1907

[4] https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de

[5] RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008R1333&from=DE

[7] https://webgate.ec.europa.eu/foods_system/main/?event=substances.search&substances.pagination=1

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